Beschlussvorlage Mirow - Mi 032/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Mirow bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Ablehnung der Errichtung einer überdachten Terrasse, Unterstand (südlich, nördlich- Schuppen), Carport westlich, Hühner- und Entenstall in Babke, Kalkofen 1 (Flur 7, Flst. 235/1 und 235/2).  

 

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Begründung:

Die Dringlichkeitsentscheidung war aufgrund der ersatzlosen Streichung sämtlicher Sitzungstermine auf unbestimmte Zeit notwendig, um die gesetzlich festgeschriebene Frist einzuhalten.

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

Im vorliegenden Fall liegt eine Beeinträchtigung nach 

-Nr. 1 widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans sowie

-Nr. 7 lässt die die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten vor.

 

Auf dem vorliegenden Luftbild ist ersichtlich, dass die beantragten baulichen Anlagen bereits errichtet worden sind und der Antrag nur der nachträglichen Legitimation der Anlagen gilt. Mit der Zulassung des Vorhabens würde hinsichtlich seiner Vorbildwirkung eine unkontrollierte Zersiedelung der Außenbereichslandschaft eingeleitet.

Dieses ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht vereinbar.

Somit ist das beantragte Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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