Beschlussvorlage Mirow - Mi 063/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Fassadenerneuerung in Mirow, Rudolf-Breitscheid-Str. (Flur 7, Flst. 6) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das zu erneuernde Objekt befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedürfen Umbauten und Veränderungen an der Fassade im Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Beabsichtigt ist die Außenwand im Erdgeschoss mit einem weißen Kalk-Zementputz zu verputzen und im Anschluss weiß zu streichen.

Im 1. OG soll zunächst versucht werden das Fachwerk herauszuarbeiten, ähnlich wie es bei anderen Häusern in der Nähe bereits geschehen ist. Sollte das Fachwerk nicht mehr ansehnlich genug sein um es sichtbar zu lassen, soll auch hier ein Kalk-Zementputz aufgetragen und im Anschluss weiß angestrichen werden. Das Vorhaben ist nach § 61 LBauO MV befreit.

Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.  
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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