Beschlussvorlage Mirow - Mi 059/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Feuerwehrhauses zu einem Wohnhaus sowie zur Erneuerung des Daches in Roggentin (Flur 1, Flst. 7/1) wird erteilt. 

 

Reduzieren

Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben wurde durch einen Vorbescheid vom 23.05.2017 (behandelt in der Vorlage Mi 028/17) positiv durch den Landkreis beschieden.
 

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...