Beschlussvorlage Mirow - Mi 056/20
Grunddaten
- Betreff:
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Neubau/ Wiederaufbau eines Nebengebäudes (Abstellräume für Gartengeräte, Gartenmöbel, etc.) in der Töpferstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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23.06.2020
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Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.
Das Vorhaben befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.
Nach § 144 BauGB bedarf der Neubau/ Wiederaufbau eines Nebengebäudes einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. Diese wird in diesem Fall im Zusammenhang mit der Baugenehmigung erteilt.
Dem Vorhaben kann zugestimmt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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323,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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