Beschlussvorlage Mirow - Mi 055/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Mirow beschließt die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16/97 „Gartenstraße“ der Stadt Mirow nach § 13a BauGB.

 

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Begründung:

Bereits mit der 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16/97 „Gartenstraße“ wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass das Mirower Gesundheitshaus in der heutigen Form entstehen konnte. Seit seiner Gründung zeichnet sich durchgängig eine positive Entwicklung, sowohl bei den angebotenen Dienstleistungen als auch bei der Nutzung des Gesundheitshauses ab. Mittlerweile sind die räumlichen Möglichkeiten des Gesundheits-hauses so gut wie ausgeschöpft. Da sich jedoch weitere Angebote wie Beispielsweise eine Ergotherapeutin, eine weitere Psychotherapeutin und andere hier ansiedeln möchten, ist eine Erweiterung des Gesundheitshauses von Nöten. Da die durch den B-Plan gesteckten Grenzen schon zu weit ausgereizt sind, als dass die geplanten Umbauten möglich wären, sollen diese nun durch die 2. Änderung des B-Planes „Gartenstraße“ ermöglicht werden.

 

Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger. Dazu wird eine Vereinbarung zwischen ihm und der Stadt Mirow geschlossen.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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