Beschlussvorlage Mirow - Mi 035/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Mirow beschließt die o.g. Satzung nach § 34 IV Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

 

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Begründung:

Am 18.09.2018 hat die Stadtvertretung den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Schillersdorf gebilligt und zur öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 05.11.2018 bis 04.01.2019. Die betroffenen Behörden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach der Fassung des Abwägungsbeschlusses am 07.05.2019 ist eine weitere Stellungnahme eingegangen.

Die öffentlichen und privaten Belange sind nun erneut untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

 

Die Abwägung der eingegangenen Hinweise & Stellungnahmen erfolgte mit vorausgegangenem Beschluss Mi 034/20.

 

Daher kann die abschließende Beschlussfassung erfolgen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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