Beschlussvorlage Mirow - Mi 017/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung und/oder den Umbau des Ferienhauses in Blankenförde (Flur 1, Flst. 86/2+87/3) wird nicht erteilt.  

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

Im vorliegenden Fall liegt eine solche Beeinträchtigung vor. Mit der Zulassung des Vorhabens würde hinsichtlich seiner Vorbildwirkung eine unkontrollierte Zersiedelung der Außenbereichslandschaft eingeleitet. Dieses ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht vereinbar.

Zudem liegt das Ferienhaus innerhalb des Gewässerschutzstreifens.

 

Somit ist das beantragte Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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