Beschlussvorlage Mirow - Mi 129/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Granzow Waldweg (Flur 27, 35/15) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.

Problematisch ist hier die Ausweisung des Grundstückes im F-Plan. Die Darstellung zeigt an dieser Stelle eine Überplanung mit dem Sondergebiet Reiterhof. Tatsächlich endet der VE_Plan_02_2000_Reiterhof_Ferienpark Granzow jedoch vor diesem Grundstück sodass im Ergebnis eine Ausweisung als Kleinsiedlungsgebiet (WS § 2 BauNVO) hätte erfolgen müssen. Dies ist in einem künftigen F-Plan Änderungsverfahren zu berichtigen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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