Beschlussvorlage Mirow - Mi 037/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Wohnhäusern mit Carport und Schuppen in Peetsch (Flur 1, Flst. 50/1) wird erteilt.

 

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Begründung:

Für den Ortsteil Peetsch liegt eine Abrundungssatzung vor. Danach befindet sich das Vorhaben im Innenbereich.

Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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