Beschlussvorlage Mirow - Mi 036/20
Grunddaten
- Betreff:
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(UBV) Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Blankenförde und Aufnahme der Planungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Thomas Reggentin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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21.04.2020
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Begründung:
Die Feuerwehr in Blankenförde hat eine räumliche Situation, die in keinster Weise den Regeln entspricht. Das betrifft sowohl technische Anforderungen, als auch Anforderungen einer Ausstattung für die Kameraden selber.
Die Stadt hat im Ortsteil Blankenförde keine eigenen Grundstücke.
Die Suche für einen geeigneten Standort, sowie die Planungen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses sollen vorangetrieben werden.
Da am jetzigen Standort des Gerätehauses auf dem Grundstück der Gemeinde keine Flächen zur Verfügung stehen, wurde ein benachbarter Grundstückseigentümer angefragt, ob Bereitschaft zur Teilveräußerung besteht.
Daneben sollen nun auch die Planungen des Gebäudes vorangetrieben werden. Beabsichtigt ist die Errichtung einer Fahrzeughalle mit Sozialteil.
Zunächst sollten die Leistungsphasen 1 & 2 ausgeschrieben werden. Um einen Überblick über Varianten & Kosten zu erhalten. Die anfallenden Planungskosten belaufen sich auf ca. 20.000 €. Nach grundsätzlicher Klärung müssen dann die weiteren Leistungen und Leistungsphasen ausgeschrieben werden.
Finanzierungsvorschlag:
Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto | Haushaltsjahr | Soll | Ist |
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Bemerkungen: Finanzielle Mittel sind im Haushaltsjahr 2020 für dieses Vorhaben nicht vorgesehen. Es muss eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 15.000 € beschlossen werden. Eine Deckung könnte aus der Kostenstelle I20-02-007 (Fassadensanierung Blankenförde 30) erfolgen. Entsprechend der Hauptsatzung ist eine Beschlussfassung der Stadtvertretung dazu erforderlich. Ich weise jedoch darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Krise die geplanten Gewerbesteuereinnahmen/ gemeindlicher Anteil der Einkommens- & Umsatzsteuer nicht in Gänze vereinnahmt werden und dadurch die Sicherstellung des Haushaltes insgesamt als gefährdet angesehen wird. | |||
