Beschlussvorlage Mirow - Mi 023/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Wohnhauses (Bungalow) mit Carport und Garage in Mirow Aastannenweg 31 (Flur 19 Flst. 22) wird erteilt. Die Genehmigungsbehörde wird auf die Abstandsflächenproblematik hingewiesen.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.

 

Allerdings scheint es hier bauordnungsrechtliche Probleme hinsichtlich des Abstandsflächenrechtes zu geben, da der beantragte Carport sowie die Garage innerhalb der Abstandflächen errichtet werden sollen und somit insgesamt gegen den § 6 LBauO- MV verstoßen. Darauf wird der LK MSE hingewiesen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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