Beschlussvorlage Mirow - Mi 018/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung / Aufstellung zweier Mobilheime zur Vermietung in Diemitz (Flur 1, Flst. 71/1) wird erteilt. 

 

Reduzieren

Begründung:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage wurde in der Sitzung vom 27.08.2019 (Mi 088/19) erteilt.  

Ein positiver Vorbescheid wurde am 15.10.2019 durch den Landkreis erteilt.

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB zum aufstellen zweier Mobilheime erfüllt.
 

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...