Beschlussvorlage Mirow - Mi 018/20
Grunddaten
- Betreff:
-
(UBV) Errichtung / Aufstellung zweier Mobilheime zwecks Vermietung / Verpachtung in Diemitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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03.03.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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21.04.2020
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Begründung:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage wurde in der Sitzung vom 27.08.2019 (Mi 088/19) erteilt.
Ein positiver Vorbescheid wurde am 15.10.2019 durch den Landkreis erteilt.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB zum aufstellen zweier Mobilheime erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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358,6 kB
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