Beschlussvorlage Mirow - Mi 013/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Erschließungsvertrag zwischen der Dr. Limburg Immobilien GmbH & Co. KG in 48529 Nordhorn und der Stadt Mirow wird gebilligt.

 

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Begründung:

Zur Sicherung der Erschließung, der Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen und Sicherung der Löschwasser-versorgung im Geltungsbereich des o.g. B-Planes ist zwischen dem Vorhabenträger der Dr. Limburg Immobilien GmbH & Co. KG in 48529 Nordhorn und der Stadt Mirow ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

Dieser bezieht sich auf die Erschließung der neu zu erschließenden Grundstücke im B-Plangebiet und betrifft in der Hauptsache die Privatstraße sowie deren Anbindung an das öffentliche Netz. Er enthält keinerlei Regelungen zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche im B-Planbereich. Diese sind gesondert zu vereinbaren.

Durch diesen Vertrag wird lediglich sichergestellt, dass die in der Privatstraße vorhandenen Ver- & Entsorgungs-medien an das öffentliche Netz angebunden werden, Ausgleichsmaßnahmen realisiert sowie die Löschwasser-versorgung hergestellt wird.

 

Der Bauausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 03. März 2020 zurückgestellt. Am 05. März gab es einen Abstimmungstermin mit Herrn Ralf Dorn, in dessen Ergebnis der Erschließungsvertrag in Teilen überarbeitet wurde. Der Erschließungsträger hat mit E-Mail vom 10.03.2020 sein Einverständnis zu den Änderungen gegeben.

Der Abstimmungsvermerk sowie der geänderte Vertrag nebst Anlagen ist nun der Vorlage beigefügt.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen: keine direkten finanziellen Auswirkungen

 

 

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