Beschlussvorlage Mirow - Mi 001/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der Entscheidung nach § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V durch den Bürgermeister zu.

 

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Begründung:

Die Zinsbindungsfrist vom Darlehen Nummer 6700067702 der Stadt Mirow endet am 30.09.2019. Das Darlehen weist zum 30.09.2019 eine Restschuld in Höhe von 1.364.063,70 EUR auf. Die Restschuld wurde zum Fälligkeitstermin zunächst vollständig aus der Liquidität der Stadt Mirow beglichen um der Zahlung von Verwahrentgelten (0,4 % p.a.) entgegenzuwirken. Nach Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 am 10.12.2019 wurde deutlich, dass eine außerordentlicher Tilgung in Höhe von 364.063,70 EUR möglich ist und folglich nur der Restbetrag in Höhe von 1.000.000 EUR zur Umschuldung ausstand. Hierzu wurden nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip 6 Kreditgeber aufgefordert ihr Angebot abzugeben. Die Konditionen der einzelnen Kreditgeber sind in der Anlage dargestellt. Da sich die Kreditgeber nur längstens 20 Stunden an die Angebote binden, wurde nach § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V, folgende Entscheidung über die Neuaufnahme des Kommunalkredites zum Zwecke der teilweisen Umschuldung in Höhe von insgesamt 1.000.000 EUR zu folgenden Konditionen getroffen:

 

Kreditgeber:      Sparkasse Mecklenburg Strelitz

Zinssatz:      0,180 %

Tilgung:      vierteljährlich

Valutierungstermin:     20.12.2019

Annuitätendarlehen Leistung (Zinsen & Tilgung): 21.000,00 EUR (vierteljährlich)

Zinsbindungsfrist:     15.03.2032 (bis zur Restlaufzeit)

Tilgungsbeginn:     15.03.2020
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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