Beschlussvorlage Mirow - Mi 113/19
Grunddaten
- Betreff:
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Voranfrage: Nutzungsänderung Wohnanlage in eine Ferienwohnanlage ca. 4-5 FEWO in Fleether Mühle (Flur 1, Flst 5/4)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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14.01.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Begründung:
Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1/2016 – Fleether Mühle, welcher sich derzeit noch in der Aufstellungsphase befindet. Eine Beurteilung nach § 33 BauGB ist nicht möglich, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
Somit befindet sich das Vorhaben im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.
Im vorliegenden Fall liegt eine solche Beeinträchtigung vor. Mit der Zulassung des Vorhabens würde hinsichtlich einer Vorbildwirkung eine unkontrollierte Zersiedelung der Außenbereichslandschaft eingeleitet. Dieses ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht vereinbar.
Somit ist das beantragte Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig.
Sollte der Landkreis MSE bei seiner Prüfung feststellen, dass der B-Plan den Stand nach § 33 BauGB erreicht hat, könnte dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde zugestimmt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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507,2 kB
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