Beschlussvorlage Mirow - Mi 120/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Stadt

Mirow, dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss 2018 der Stadt Mirow Entlastung zu

erteilen.

 

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Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Mirow

zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der

Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Mirow zum 31. Dezember 2018 i.d.F. vom 03.07.2019 zu empfehlen

und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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