Beschlussvorlage Mirow - Mi 122/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Ausübung eines Wahlrechts gemäß § 176 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Andreas Franz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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10.12.2019
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Begründung:
Mit dem Inkrafttreten des Doppik-Erleichterungsgesetzes, der Doppik-Erleichterungsverordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der Gemeindekassenverordnung-Doppik einschließlich ihrer Anlagen am 01. August 2019 ist ein umfassender Reformprozess zur kommunalen Haushaltswirtschaft abgeschlossen.
Mit der Überarbeitung des Regelwerks ist dem Anliegen der Verwaltungspraxis und insbesondere der ehrenamtlichen Gemeindevertreter nach einer Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltsrechtlicher Regelungen Rechnung getragen worden.
Der § 61 der Kommunalverfassung M-V wurde insoweit geändert, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 nur noch die Landeshauptstadt Schwerin, die Hanse- und Universitätsstädte Rostock und Greifswald, die Stadt Neubrandenburg und die Hansestädte Wismar und Stralsund verpflichtet sind, einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Alle anderen Kommunen haben ein Wahlrecht, ob sie einen Gesamtabschluss aufstellen wollen oder einen Beteiligungsbericht für ausreichend erachten. Nach § 176 der Kommunalverfassung M-V ist eine verbindliche Entscheidung hierüber bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Es handelt sich um eine wichtige Einzelentscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, so dass hier die Gemeindevertretung zuständig ist.
Zum einen ist der Arbeitsaufwand für den doppischen Jahresabschluss sehr hoch, zum anderen wird wegen der besseren Lesbarkeit angestrebt, der Empfehlung der Landesregierung für kleine und mittlere Kommunen, einen Beteiligungsbericht anzufertigen, zu folgen.
Die Stadt Mirow ist unmittelbar beteiligt an folgender Gesellschaft:
Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft | Stammkapital gemäß Handelsregister gesamt in EUR | Beteiligung in EUR | Anteil in % |
Wohnungsbaugesellschaft Mirow mbH, Mirow |
33.000,00 EUR |
33.000,00 EUR |
100,00 % |
