Beschlussvorlage Mirow - Mi 123/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 6 KV M-V die als Anlage beigefügte

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow.
 

 

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Begründung:

Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 bis 2023 wird voraussichtlich mit Beschluss Mi 117/19 auf der Stadtvertretersitzung am 10.12.2019 abgeschlossen. Die im Haushaltsplan veranschlagten Plansummen weichen zum Teil von den Werten der 1. Kalkulation zur Kurabgabe ab und mussten geändert werden. Mehraufwendungen wurden u.a. im Bereich Wirtschaft und Tourismus in Höhe von jährlich 66.200 EUR veranschlagt um eine Sommerbuslinie einzuführen. Weiterhin wurden Mehraufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen im Haushalt veranschlagt.

Als Ergebnis dieser Kalkulation wurde ermittelt, dass die Stadt im Kalkulationszeitraum 2020 – 2022 Kurabgaben in Höhe von 1,00 EUR pro Person und Aufenthaltstag bzw. 28,00 EUR pro Person bei einer Jahreskurabgabe erheben darf.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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