Beschlussvorlage Mirow - Mi 096/19
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 01/2019 - Schildkamp - Entwurfs - und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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13.11.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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10.12.2019
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Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Mirow billigt den Entwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 01/2019 „Schildkamp“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt, diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte öffentlich auszulegen sowie die Behörden, die Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte“) einzustellen.
Begründung: Die zu überplanenden Grundstücke östlich des Schildkamps befinden sich teilweise im unbeplanten Innen- und teilweise im Außenbereich. Der westliche Teil des Schildkamps wurde bereits durchgängig bebaut. Um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu fördern ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig. Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst eine Fläche von rund 0,85 ha und liegt auf den Flurstücken 19, 20 und 21 sowie teilweise auf den Flurstücken 15, 16, 17, 18, 22, 24, 25, 34, 35, 36, 37 und 65/10 der Flur 17.
Als Nutzung soll ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO, mit einer maximalen Überbauung von 40 % der Grundstücksfläche festgelegt werden. Ausgehend von dem näheren Umfeld, wird die Bebauung auf ein Vollgeschoss und eine maximale Höhe von 7,50 m ausgehend von der Oberkante der anliegenden Erschließungsstraße begrenzt.
Die Stadtvertretung Mirow hat mit dem Beschluss Mi 004/19 vom 17.01.2019 die Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 01/2019 „Schildkamp“ und mit dem Beschluss Mi 078/19 die Aufstellung im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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828,3 kB
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