Beschlussvorlage Mirow - Mi 103/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den einrichtungsbezogenen Elternbeitrag gemäß § 16 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Höhe des Gemeindeanteils ab dem 01.12.2019 für die Kindertagesstätte „Seepferdchen“.

Die Stadt Mirow bestätigt, dass das Einvernehmen gemäß der Anlage (Anlage zum Einvernehmen der Gemeinde) hergestellt und erteilt wird.
 

 

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Begründung:

Finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts (§ 20 KiföG M-V).

Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 von Hundert zu tragen.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat den Antrag auf Entgeltvereinbarung (Platzkosten) geprüft und verhandelt. Das Einvernehmen ist durch die Stadtvertretung zu erteilen.

Ab 01.01.2020 tritt das neue KiföG M-V in Kraft. Die Eltern werden von den Elternbeiträgen befreit. Entsprechend

§ 27 Abs. 1 basiert die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Kindertagesförderung auf einer kindbezogenen Pauschale für die Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Die Höhe der Pauschale pro Kind beträgt für 2020 pro Monat 149,33 €. Für das Jahr 2021 beträgt die Pauschale pro Kind monatlich 152,76 €. Ab 2022 wird die Pauschale jährlich durch Erlass neu festgelegt.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

46400001/36500/556190000

2019

342.000,00 €

308.416,00 €

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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