Beschlussvorlage Mirow - Mi 107/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen wird sowohl für die Variante 1 als auch für die Variante 2 erteilt.

Grundstück Diemitz, Flur 1, Flst. 72/2
 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Diemitz – Luhmer Weg eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

In der o.g. Satzung wurden keine Festlegungen zu einer möglichen Nutzung getroffen.  

 

Die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB sind sowohl bei einer Umnutzung in zwei Ferienwohnungen, als auch bei der Umnutzung in Wohnraum erfüllt.
 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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