Beschlussvorlage Mirow - Mi 107/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:
Umnutzung eines Cafes in Diemitz Flur1, Flst. 72/2 in
1. Variante: 2 Ferienwohnungen oder 2. Variante: zu Wohnraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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13.11.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Diemitz – Luhmer Weg eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
In der o.g. Satzung wurden keine Festlegungen zu einer möglichen Nutzung getroffen.
Die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB sind sowohl bei einer Umnutzung in zwei Ferienwohnungen, als auch bei der Umnutzung in Wohnraum erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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