Beschlussvorlage Mirow - Mi 102/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Mirow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2019 „Ferien auf dem Bauernhof – Hohe Brücke“.

 

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Begründung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/2019 „Ferien auf dem Bauernhof – Hohe Brücke“ umfasst die Flurstücke 3, 5, 15/2 und 15/3 (alle teilweise) der Flur 23 Gemarkung Mirow mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha. Das Plangebiet befindet sich südlich der Stadt Mirow am Ostufer des Mirower Kanals und liegt im Außenbereich.

Anlass der Planaufstellung ist die Absicht der Vorhabenträger, auf ihrem bestehenden „Bauernhof“ im Außenbereich Landwirtschaft im Nebenerwerb in Verbindung mit Ferien auf dem Bauernhof zu betreiben. Planungsziel ist die Sicherung der rechtlichen Voraussetzungen für das Erholungsobjekt und den Landwirtschaftsbetrieb im Nebenerwerb. Es ist ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festzusetzen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Plangeltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und ist somit im Parallelverfahren zu ändern.

Die Kosten für die Planung und sonstiger damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen und Planverfahren werden durch den Vorhabenträger getragen. Eine entsprechende Vereinbarung mit ihm und der Stadt Mirow wird abgeschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs zu beteiligen.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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