Beschlussvorlage Mirow - Mi 067/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von 6 Ferienbungalows und 2 Ferienwohnungen zu Wohnnutzung, Um- und Anbauten wird nicht erteilt.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zum Abriss und Neubau des straßenseitigen Gebäudes wird erteilt.

(Grundstück Diemitz, Flur 1, FS 72/1)

 

Reduzieren

Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

1. Die beantragte Nutzungsänderung der 6 Ferienbungalows und der 2 Ferienwohnungen in eine Wohnnutzung fügt sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein. Das beantragte Vorhaben ist somit nicht zulässig.

2. Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB für den Abriss und Neubau des straßenseitigen Gebäudes sind erfüllt.
 

-> Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Diemitz – Luhmer Weg

Durch die o.g. Satzung wurde 2011, nach einem Antrag der Einwohner Baurecht für die zweite Reihe geschaffen. In der Satzung wurden keine Festlegungen für eine mögliche Wohnnutzung in zweiter Reihe vorgesehen. Somit ist die Nutzungsänderung nicht zulässig.  

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...