Beschlussvorlage Mirow - Mi 073/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Es wird der Annahme einer Geldspende in Höhe von 2.000,00 € von Herrn Hans Eberhard Prütz für das Dorffest in Fleeth zugestimmt.
 

 

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Begründung:

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach

§ 2 der Kommunalverfassung M-V beteiligen.

Zuwendungen dürfen dabei nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 5 Abs.3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Mirow trifft der Hauptausschuss u.a. Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Wert von 100 € bis höchstens 1.000 €.

Bei Spenden im Wert von über 1.000,00 € entscheidet die Stadtvertretung.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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