Beschlussvorlage Mirow - Mi 086/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Es wird der Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.500,00 € von der Firma WAKUBAU Mirow GmbH für die Freiwillige Feuerwehr Mirow zugestimmt.
 

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Begründung:

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u. a. Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Mirow trifft der Haupausschuss u. a. Entscheidungen über die Annahmen von Spenden im Wert von 100,00 € bis höchstens 1.000,00 €.

Bei Spenden im Wert über 1.000,00 € entscheidet die Stadtvertretung.
 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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