Beschlussvorlage Mirow - Mi 086/19
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr Mirow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
- Bearbeiter:
- Lisa Carls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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10.09.2019
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Begründung:
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u. a. Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Mirow trifft der Haupausschuss u. a. Entscheidungen über die Annahmen von Spenden im Wert von 100,00 € bis höchstens 1.000,00 €.
Bei Spenden im Wert über 1.000,00 € entscheidet die Stadtvertretung.
