Beschlussvorlage Mirow - Mi 046/19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Moorschutzprojekt Bullow-/Leussowsee - Verkauf Gemarkung Leussow, Flur 3, Flst. 44/1 und Roggentin, Flur 4, Flst. 44
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Susann Westphal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Mirow
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.09.2019
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung lehnt den Verkauf und die Grundstücksbenutzung des öffentlichen Weges Gemarkung Leussow, Flur 4, Flurstück 44/1 ab.
2. Die Stadtvertretung stimmt dem Verkauf des Grabens Gemarkung Roggentin, Flur 4, Flurstück 44 zur Realisierung des Moorschutzprojektes zu. Der Kaufpreis beträgt 4.116,48 €. Ein Verkauf erfolgt nur, wenn & solange das Vorhaben realisiert wird. Die Stadt bekommt ein Rückkaufrecht eingetragen.
Begründung:
In der Sitzung der Stadtvertretung vom 07.05.2019 wurde mit Beschluss Mi 46/19 – siehe Anlage - für das geplante Moorschutzprojekt Bullow-/Leussowsee die Grundstücksbenutzung durch das Müritznationalparkamt, hinsichtlich des Flurstücks 47, Flur 4 in der Gemarkung Leussow, zugestimmt. Am 05.06.2019 teilte das Müritznationalparkamt mit, dass für das Projektgebiet zwei weitere Flächen der Stadt Mirow benötigt werden.
1. den öffentlichen Weg von Leussow in Richtung Zwenzow, Gemarkung Leussow, Flur 4, Flurstück 44/1 und
2. einen Graben von Förden zum Bullowsee, Gemarkung Roggentin, Flur 4, Flurstück 44.
Zu 1. der öffentliche Weg Flurstück 44/1 von Leussow in Richtung Zwenzow –siehe Anlage -wird u.a. als Radweg von vielen Einheimischen und Touristen hochfrequentiert genutzt. Deshalb sollte, aus Sicht der Verwaltung, die Grundstücksbenutzung und der Verkauf abgelehnt werden. Entscheidet sich die Stadtvertretung dennoch für einen Verkauf ist im Vorfeld die Einziehung und Entwidmung durch ein öffentliches Verfahren durch zuführen.
Zu 2. Der Graben von Förden in Richtung Bullowsee Gemarkung Roggentin, Flur 4, Flurstück 44 –siehe Anlage- kann veräußert werden. Nach Rücksprache mit dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beträgt der Bodenrichtwert für nicht kommerziell genutzte Wasserflächen 0,38 €/m² und für Naturschutzzwecke erworbene Fläche 64 % vom Bodenrichtwert, also 0,24 €/m². Der Kaufpreis für den Graben Gemarkung Roggentin, Flur 4, Flurstück 44 beträgt 4.116,48 €. Der Verkauf soll an das Moorschutzprojekt gekoppelt werden, sodass das Grundstück nur dafür verwendet werden kann und ggf. auch wieder zurückgekauft werden kann.
Finanzierungsvorschlag:
Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto | Haushaltsjahr | Soll | Ist |
6300001 Gemeindestraßen 54101 Gemeindestraßen 048240000 Gemeindestraßen Grund- u.Boden 8800001 allg.Grundvermögen 11401 Grundstücks-u.Gebäudemanagement 026900000 Sonstige Gewässer | 2019
2019 | 32.110,00 €
1.715,20 € | 0,00 €
0,00 € |
Bemerkungen: | |||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
