Beschlussvorlage - A 012/26

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt der Amtsausschuss des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte, dem Amtsvorsteher für den festgestellten Jahresabschluss 2024 des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte Entlastung zu erteilen.

 

Reduzieren

Der Rechnungsprüfungsausschuss und der Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte zum 31. Dezember 2024 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfer und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2026 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte zum 31. Dezember 2024 zu empfehlen und dem Amtsvorsteher Entlastung zu erteilen.

 

Reduzieren

 

Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...