Beschlussvorlage - Pr 005/26

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Beratungsfolge

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Die Gemeindevertretung Priepert beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Priepert.

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Die Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) regelt unter anderem die Höchstsätze für pauschalierte Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie für Mitglieder der Gemeindevertretungen und ihrer Ausschüsse gemäß § 36 Abs. 5 KV M-V.

 

Nach § 3 Abs. 1 EntschVO M-V sind die konkreten Entschädigungen sowie die pauschalierten Geld-beträge in der Hauptsatzung zu bestimmen.

 

Für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung gilt, dass eine sitzungsbezogene Aufwands-entschädigung nicht gewährt wird, da bereits eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Diese Regelung wird in der Gemeinde Priepert seit Jahren praktiziert.

 

Im Rahmen des Berichts über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Priepert für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 wurde darauf hingewiesen, dass diese Praxis auch ausdrücklich in der Hauptsatzung, aufgrund der Änderung der EntschVO M-V, zu verankern ist.

Die Hauptsatzung wurde daher in § 7 (Entschädigungen) entsprechend angepasst.

 

Des Weiteren kann die Hauptsatzung bestimmen, dass der Bürgermeister Entscheidungen über die Genehmigung von Verträgen mit Gemeindevertretern bzw. Ausschussmitgliedern bis zu einer bestimmten Wertgrenze trifft. Ohne die Regelung erfordert jeder Vertrag, zwischen der Gemeinde und einem Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglied, einen Beschluss der Gemeindevertretung. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, wird die Hauptsatzung dahingehend geändert.

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2026

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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