Beschlussvorlage - Mi 048/26

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Unterstandes für 5 Minishetlandponys mit Heulager in Peetsch (Flur 1, Flurstück 33) wird erteilt. 

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Das beantragte Vorhaben zur Errichtung eines Unterstandes für 5 Minishetlandponys mit integriertem Heulager befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Peetsch. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Die nähere Umgebung ist durch eine dörfliche Struktur geprägt und kann daher als Dorfgebiet eingeordnet werden. Tierhaltungen, auch im kleineren Umfang, sind in solchen Gebieten ortstypisch.

Der geplante Unterstand weist eine Grundfläche von ca. 20,2 m² sowie eine maximale Höhe von 2,96 m gilt als Nebengebäude und steht im direkkten Zusammenhang mit dem von der Stadt beführwortetetn Gesamtkonzept. 

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Die mit der Haltung von fünf Minishetlandponys verbundenen Immissionen (insbesondere Gerüche und gelegentliche Geräusche) bewegen sich in einem für ein Dorfgebiet typischen und zumutbaren Rahmen. Zudem wurde ein Standort nahe des Außenbereichs gewählt um die entstehenden Immissionen für die Nachbarn so gering wie möglich zu halten. 

Das Vorhaben ist somit planungsrechtlich zulässig. Dem Antrag kann daher zugestimmt werden. 

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Produkt / Sachkonto

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Soll

Ist

 

 

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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