Beschlussvorlage - A 003/26

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Beratungsfolge

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Der Amtsausschuss des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte.

 

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Im Rahmen der Berichte über die überörtliche Prüfung der Städte und Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte sowie des Amtes selbst für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 39 Abs. 3a Satz 8 und 9 KV M-V Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretungen und der Ausschüsse zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung bedürfen.

 

Laut § 22 Abs. 4 Nr. 1 KV M-V können in der Hauptsatzung Wertgrenzen festgelegt werden, innerhalb derer die Genehmigung dieser Verträge auf den Bürgermeister/Amtsvorsteher oder den Hauptausschuss übertragen wird. Von dieser Möglichkeit wurde nunmehr Gebrauch gemacht.

Die Hauptsatzung wurde daher in § 5 Abs. 1. Nr. 6 (Amtsvorsteher) entsprechend angepasst (siehe Anlage).

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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