Beschlussvorlage - Mi 038/26
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Geldspende für Projekte im Nationalpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Constance Tiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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12.05.2026
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Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 der Kommunalverfassung MV beteiligen.
Zuwendungen dürfen dabei nur durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Mirow trifft der Hauptausschuss u.a. Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Wert von 100 € bis höchstens 1.000 €.
Bei Spenden im Wert von über 1.000 € entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme.
