Beschlussvorlage - Mi 037/26

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Beratungsfolge

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Es wird der Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.500,00 € von der Wakubau Mirow GmbH für die Freiwillige Feuerwehr Mirow zugestimmt.

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Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 der Kommunalverfassung MV beteiligen.

Zuwendungen dürfen dabei nur durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Mirow trifft der Hauptausschuss u.a. Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Wert von 100 € bis höchstens 1.000 €.

Bei Spenden im Wert von über 1.000 € entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme.
 

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2026

 

 

Bemerkungen:

 

 

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