Beschlussvorlage - Mi 036/26

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Beratungsfolge

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Der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mirow wird zugestimmt.

 

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Die Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) regelt unter anderem die Höchstsätze für pauschalierte Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie für Mitglieder der Gemeindevertretungen und ihrer Ausschüsse gemäß § 36 Abs. 5 KV M-V.

 

Nach § 3 Abs. 1 EntschVO M-V sind die konkreten Entschädigungen sowie die pauschalierten Geldbeträge in der Hauptsatzung zu bestimmen.

 

Für den Vorsitzenden der Stadtvertretung gilt, das eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nicht gewährt wird, da bereits eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Diese Regelung wird in der Stadt Mirow seit Jahren praktiziert.

 

Im Rahmen des Berichts über die überörtliche Prüfung der Stadt Mirow für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 wurde darauf hingewiesen, dass diese Praxis auch ausdrücklich in der Hauptsatzung, aufgrund der Änderung der EntschVO M-V, zu verankern ist.

 

Die Hauptsatzung wurde daher in § 8 Abs. 1 (Entschädigungen) entsprechend angepasst (siehe Anlage).

 

 

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2026

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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