Beschlussvorlage - Mi 026/26

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung stimmt der Bennenung des Teilabschnitts mit dem Straßennamen: Weinberg zu.

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Das Gebäudeensemble auf den Flurstücken der Flur 23, FS 6/6; Flur 22, FS 52/1, 53/1, 54/1 sowie 53/1 und Flur 21, FS 49/1 trägt die melderechtliche Anschrift „Weinberg 1“. Die alten Melderegister-karteikarten legen dar, dass bereits in den 1980er Jahren Bürger an diesem Standort unter der Melde-adresse Weinberg 1 gemeldet waren. Dies entspricht der alten Lagebezeichnung, welche über die vorhandenen Karteikarten ins Meldesystem übertragen wurde.

Mit der Beplanung des Gewerbegebiets „Am Weinberg“ 1992 und dem späteren Beschluss M1/18/98 wurde die heutige Straße im B-Plangebiet, als „Weinberg“ benannt und mit Bekanntmachung vom 25.10.2000 auch gewidmet. In diesem Zusammenhang wurden ordnungsrechtlich die Hausnummer 3 und 4 vergeben, sowie die Nummern 1 und 2 geplant.
Das alte Gebäudeensemble war in dieser Planung nicht für den Anschluss an die benannte Straße vorgesehen. Zudem liegt dieses auch nicht im beplanten Gebiet.

Die amtlich festgesetzte Hausnummer Weinberg 1 trägt der Regiehof der Stadt Mirow.

Da das Meldekataster früher nicht mit den „bau- und ordnungsrechtlichen“ System der Hausnummern-vergabe gekoppelt war, ist erst im Zuge des Breitbandausbaus aufgefallen, dass die Anschrift Weinberg 1 doppelt existiert, zudem kam es bei der Abfallbeseitigung zu Irritationen.

Gemäß § 13 SOG M-V i.V.m. 51 StrWG M-V sowie der Hausnummerierungssatzung der Stadt Mirow, müsste dem historischen Gebäudeensemble grundsätzlich ordnungsrechtlich eine neue Hausnummer zugeteilt werden. Da das Grundstück derzeit über den Fleether Weg erreichbar und auch angeschlossen ist, müsste dieses die Anschrift Fleether Weg tragen.

Dies würde aber der historischen Identität des Gebäudes, als einem der ältesten in Mirow, nicht gerecht werden, zumal die derzeit zwar in unzulässiger Weise geführte Hausnummer, als historisch gewachsene Adresse, bereits vor unserem heutigen System der Hausnummerierung bestand.

Um den v.g. Widerspruch und das Vorhandensein von 2 Gebäuden unter einer Anschrift ordnungsrechtlich zu bereinigen, wird vorgeschlagen, einen Teilabschnitt des Wegeflurstücks (Straßenname: Fleether Weg) auf dem letzten Abschnitt (Höhe Flur 21 FS 49/1) in Weinberg umzubenennen. Dann könnte für das alte Gebäudeensemble im Nachgang die Anschrift: Weinberg 1 ordentlich festgesetzt werden. Dem Regiehof der Stadt Mirow würde dann die Anschrift Weinberg 1 a zugeteilt werden.

 

 

Ein Anschluss über die derzeitige Straße Weinberg selbst und die Verbindung über das Wegeflurstück Flur 23 FS 13 ist derzeit nur schlecht möglich, da es sich hierbei um einen Waldweg handelt, der sich nicht als Zufahrt eignet.

Da das Kataster jedoch auch als Grundlage für Navigationssysteme gilt, empfiehlt sich die Umbenennung des betroffenen Wegeabschnitts, als Verlängerung des Fleether Wegs, welcher weiterhin als Zufahrt zum Grundstück dient.

Sollte sich gegen eine Umbenennung entschieden werden, erhält das Grundstück eine Hausnummer am Fleether Weg.

 

 

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2026

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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