Beschlussvorlage - A 001/26

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Amtsausschuss des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte beschließt die als Anlage beigefügte

„Wahlordnung für den Amtsjugendfeuerwehrwart des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte“.

Die Wahlordnung tritt am Tage nach Beschlussfassung in Kraft.

Die Amtsjugendwartin oder der Amtsjugendwart und dessen Stellvertretung wird nach ordnungsgemäßer Wahl durch den Amtsausschuss für die Dauer von sechs Jahren in die Funktion eingesetzt.

Ein Ehrenbeamtenverhältnis wird nicht begründet; eine Ernennung erfolgt nicht.

Reduzieren

Zur einheitlichen und rechtssicheren Durchführung der Wahl der Amtsjugendwartin oder des Amtsjugendwartes sowie deren/dessen Stellvertretung ist der Erlass einer gesonderten Wahlordnung erforderlich. Für die Wahl der Amtswehrführung besteht eine Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern (Gl. Nr. 2131-6).

Für die Funktion der Amtsjugendwartin bzw. des Amtsjugendwartes existiert hingegen keine eigenständige gesetzliche Wahlregelung.

Die nun vorgelegte Wahlordnung orientiert sich daher systematisch an der vorgenannten Verwaltungsvorschrift und berücksichtigt die fachlichen Anforderungen nach der

Rechtsgrundlage für die Organisation des Feuerwehrwesens ist das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Die Amtsjugendwartin bzw. der Amtsjugendwart nimmt koordinierende Aufgaben für die Jugendfeuerwehren im Amtsbereich wahr.

Es handelt sich hierbei um eine Funktion innerhalb der Feuerwehrorganisation; ein Ehrenbeamtenverhältnis wird nicht begründet.

Zur Sicherstellung eines transparenten und einheitlichen Wahlverfahrens ist der Erlass der Wahlordnung sachgerecht und erforderlich. 

Reduzieren

 

Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

  

2026

 

 

Bemerkungen:Es entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen.

  

Reduzieren

Anlagen

Loading...