Beschlussvorlage - Wu 008/26

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Beratungsfolge

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Die Gemeindevertretung Wustrow beschließt

  1. eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie die Beisitzer/innen im Gemeindewahlausschuss in Höhe von 40,00 €, eine Aufwandsentschädigung für den Wahlvorstand in Höhe von 50,00 € sowie die Zahlung eines Verpflegungsgeldes in Höhe von 50,00 € je Wahllokal.
  2. die Aufgabe der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen gemäß § 127 KV M-V auf das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte zu übertragen.

 

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Gemäß Beschluss A 001/17 wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer festgelegt. Gemäß Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung aus den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 soll die von § 10 BWO bzw. § 14 LKWO M-V abweichende Aufwandsentschädigung durch die jeweilige Gemeindevertretung beschlossen werden. Die gesetzliche Aufwandentschädigung beträgt je 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder. Da die bisher gezahlten Beträge die gesetzlichen Vorgaben übersteigen und damit in die Haushaltshoheit der jeweilige Gemeinde eingreifen, wird ein Beschluss durch die Gemeindevertretung Wustrow notwendig (vgl. § 14 Abs. 1 S. 3 LKWO M-V.) Dies betrifft ebenso das Verpflegungsgeld in Höhe von maximal 50,00 € je Wahllokal.

Da es weiterhin große Schwierigkeiten gibt geeignete Personen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zu gewinnen, ist die Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung maßgebend, um die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in den Wahlvorständen abzubilden.

Die Aufwandsentschädigung erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder für die Teilnahme an einer nach § 10 Abs. 3 des LKWG M-V einberufenen Sitzung (40,00 € je Sitzung) und die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag (50,00 €).

Die Aufwendungen werden, wie bisher, aus dem Amtshaushalt bezahlt und über eine Umlage zurückgefordert.

Die Aufwandsentschädigungen sowie das Verpflegungsgeld sollen für jede stattfindende Wahl bis auf Widerruf gezahlt werden.

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

  

2026

 

 

Bemerkungen:

 

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