Beschlussvorlage - Mi 022/26

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung stimmt der Wahl der Kameradin Lisa Kriegel zur Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Qualzow zu. 

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Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrschG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung. 

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 1260141/501400000

 

2026

 1.800,00

 4.200,00

Bemerkungen:

 

 

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