Informationsvorlage - Mi 016/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht Stadt Mirow 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Anke Krüger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Mirow
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Anhörung
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24.03.2026
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Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V sind die Gemeinden verpflichtet, über ihre
Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts in einem
Beteiligungsbericht zu informieren und diesen fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht ist bis zum
30.09. des Folgejahres der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Er bietet eine umfassende Information über die Struktur der Beteiligungen, ihre Aufgaben zur
Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie deren Vollziehung, die finanziellen Auswirkungen im
städtischen Haushalt sowie deren Vermögens- und Ertragslage. Im Wesentlichen basieren die
getroffenen Aussagen auf dem testierten Prüfbericht zum jeweiligen Jahresabschluss inklusive
des Lageberichtes 2024 der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligten.
Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens und der damit verbundenen Arbeitsüberlastung des allein
sachbearbeitenden Verantwortlichen war es nicht möglich, die Beteiligungsberichte innerhalb der
vorgegeben Frist zu fertigen.
Mit der Vorlage des Beteiligungsberichtes 2024 erfüllt die Stadt Mirow nunmehr seine
Verpflichtung zur jährlichen Information der Stadtvertreter/innen sowie der interessierten Bürgerinnen
und Bürger über die bestehenden Beteiligungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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808,7 kB
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