Beschlussvorlage - Mi 014/26
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 01/26 "Festplatz Schillersdorf" der Stadt Mirow
- Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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24.02.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Bereit
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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Die Stadt Mirow beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/26, mit der Bezeichnung „Festplatz Schillersdorf“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha und beinhaltet die Flurstücke 47/1, 46 sowie teilweise 49/8 und 64 der Flur 14 in der Gemarkung Roggentin.
Der Bebauungsplan soll gemeinsam von der Stadt Mirow und einem privaten Grundstückseigentümer, dem Eigentümer des Flurstücks 64, aufgestellt werden. Die im Zuge der Planaufstellung entstehenden Kosten sollen anteilig, entsprechend der jeweiligen Flächengröße, auf die beteiligten Planungsträger verteilt und in einer entsprechenden Vereinbarung geregelt werden.
Das Plangebiet liegt planungsrechtlich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Mirow für die Gemarkung Roggentin, ist der Bereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Umsetzung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung, ist daher eine Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Auf der privaten Fläche (Flurstück 64) soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Parkplatzes geschaffen werden, der der Allgemeinheit zur Verfügung stehen wird.
Auf der städtischen Fläche (Flurstück 47/1) sollen folgende Nutzungen festgesetzt werden:
- ein kleiner Parkplatz,
- ein Rastplatz insbesondere für Touristen und Besucher des Nationalparks,
- eine Fläche für einen Spielplatz,
- sowie eine Fläche zur Nutzung als Festplatz.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Mirow das Ziel, die Parksituation im Ortsteil Schillersdorf nachhaltig zu ordnen, die touristische Infrastruktur zu stärken, den Bedarf der Dorfgemeinschaft an Spiel-, Aufenthalts- und Veranstaltungsflächen zu decken und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im derzeitigen Außenbereich zu ermöglichen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist aus städtebaulichen Gründen erforderlich und liegt im öffentlichen Interesse.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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426,7 kB
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