Beschlussvorlage - Mi 011/26

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt:

1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2007 „Standorterweiterung Verbrauchermarkt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom November 2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom November 2025 gebilligt (Anlage 1).

2. Die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2007 „Standorterweiterung Verbrauchermarkt“ der Stadt Mirow ist nach der Beschlussfassung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß§ 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen. 

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Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung, ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen. 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2026

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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