Beschlussvorlage - Mi 111/25

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung stimmt der vorläufigen Nutzungsordnung für das Bürgerbegegnungszentrum (BBZ) „Alte Feuerwehr“ zu.

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Das Bürgerbegegnungszentrum (BBZ) „Alte Feuerwehr“ wurde im Frühjahr 2025 eröffnet. Das Ziel eine Nutzungsordnung zu erlassen, war von vornherein klar. Durch die ersten Nutzungen konnten wiederum Erfahrungen bzw. Grundsätze für eine, zunächst vorläufige, Nutzungsordnung gesammelt werden. Das Ziel ist die Ablösung der vorläufigen Nutzungsordnung evtl. im Jahr 2027. Der Entwurf liegt der Anlage bei.

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2025

 

 

Bemerkungen: keine Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

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Anlagen

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