Beschlussvorlage - Mi 112/25

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung, Änderung/ Umbau von Verwaltungs- und Logistik-gebäuden in Mirow, Schillerstr. (Flur 24, Flst. 22/4) wird erteilt.  

 

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Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.03.2025 behandelt; das gemeindliche Einvernehmen wurde seinerzeit erteilt. Ein Vorbescheid zur Errichtung eines Bürogebäudes sowie einer Logistikhalle wurde am 02.04.2025 durch die untere Bauaufsichtsbehörde erlassen. Die zu überbauende Fläche entspricht den damals eingereichten Unterlagen; die Angaben wurden im vorliegenden Antrag weiter konkretisiert.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Zudem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2024

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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