Beschlussvorlage - Mi 099/25
Grunddaten
- Betreff:
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Neugestaltung der Nationalpark-Eingangsbereiche Babke und Blankenförde / Neugestaltung der Nationalparktore - Durchführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tourismus & Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Enrico Hackbarth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Entscheidung
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25.11.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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16.12.2025
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Das Projekt ist Teil des Gesamtprojektes der Nationalpark-Anliegergemeinden zur Neukonzeption der Nationalpark-Eingangsbereiche und umfasst als Teilprojekt die Neugestaltung der Eingangstore in den Müritz-Nationalpark. Es handelt sich somit um ein Kooperationsprojekt der Nationalpark-Anlieger-gemeinden.
Ziel ist es, neue Eingangstore zu schaffen, die die bekannten Gestaltungselemente der Designititiative (z.B. hohe Stelen) aufgreifen und als Wahrzeichen mit hohem Wiedererkennungswert wahrgenommen werden. Die vor mehr als 20 Jahren gebauten Eingangstore sind zum Teil nicht mehr vorhanden (Blankenförde) bzw., soweit noch vorhanden (Babke), nicht mehr aktuell. Sie tragen nicht das aktuelle Logo des Müritz-Nationalparks, die aufgebrachten Hinweise im Eingangsbereich sind oft nicht mehr zutreffend. Sie haben jedoch einen hohen Wiedererkennungswert geschaffen und zu einer Identifikation der Einwohner mit dem Nationalpark geführt („Nationalparkdorf“).
Die Eingangstore sollen nachhaltig mit Fundamenten gegründet werden. Die Stelen sollen nicht mehr eingegraben, sondern oberirdisch in fundamentierten Metallankern befestigt werden.
Die Tafeln sollen einheitlich neu gestaltet werden und das offizielle Logo des Müritz-Nationalparks sowie die Schriftzüge „Müritz Nationalpark“ und „Willkommen“ tragen.
Die LEADER-Aktionsgruppe hat für das Vorhaben positiv votiert, sodass Fördermittelgelder zur Verfügung gestellt werden. Für den qualifizierten Förderantrag ist ein entsprechender Durchführungs-beschluss notwendig. Vor Umsetzung der Maßnahme erfolgt selbstverständlich eine Ausschreibung.
