Beschlussvorlage - Mi 032/25

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung der Stadt Mirow stimmt der Wahl des Kameraden Ralf Schulz zum stellvertretenden Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Fleeth-Diemitz zu.

 

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Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrschG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 1260121/501400000

 

2025

  5.200,00 €

  1.800,00 €

Bemerkungen:

 

 

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