Beschlussvorlage - Mi 010/25

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung/Umbau Stallgebäude, Errichtung Terrassenüberdachung (private Nutzung) in Leussow, Dorfstr. (Flur 5, Flst. 13/5, 13/8) wird erteilt. 

 

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Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2024

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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