Beschlussvorlage - Mi 006/25

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Beratungsfolge

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Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Bürogebäudes und Logistik in Mirow, Schillerstraße (Flur 24, Flst 22/4) wird erteilt.

 

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Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 

 

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Produkt / Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2024

 

 

Bemerkungen:

  

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Anlagen

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