Beschlussvorlage Mirow - Mi 046/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 6 KV M-V die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ der Stadt Mirow und billigt die Kalkulation .

 

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Begründung:

Eine Neubewertung des § 9 (Öffentliche Bekanntmachungen) der Hauptsatzung der Stadt Mirow vom 10. Dezember 2019, zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 22.03.2022, macht es aufgrund der fehlerhaften Bekanntmachung erforderlich, dass die Satzung neu beschlossen und bekannt gemacht wird. Das rückwirkende Inkrafttreten begründet sich mit noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten.

 

Handelt es sich um Mängel, die von vornherein die gesamte Satzung erfassen – wie dies etwa bei Bekanntmachungs-mängeln der Fall ist -, können bloße Änderungen einzelner Vorschriften auch dann keine Heilung der geänderten noch ein „Wiederaufleben“ der nicht geänderten Satzungsteile bewirken, wenn diese ihrerseits formgerecht erfolgen. Im Ergebnis bedarf es einer erneuten Beschlussfassung über eine vollständige Satzung und danach entsprechend einer vollständig neuen Veröffentlichung dieser Satzung.

 

Es ist erforderlich, die Vorlage am 24.05.2022 zu behandeln, um sich derzeit in Bearbeitung befindenden Widerspruchsverfahren abschließen zu können.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

55203/6900000/442590000

 

2022

169.000,00

66.957,00

Bemerkungen: Im Haushaltsplan 2022 sowie mittelfristig bis zum Jahr 2025 wurden 169.000 EUR als Ertrag pro Jahr geplant.

 

 

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Anlagen

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