Beschlussvorlage Mirow - Mi 042/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Mirow. 

 

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Begründung:

Mit der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mirow vom 22.03.2022 wurden die Bekanntmachungs-vorschriften des § 9 der Hauptsatzung neu bewertet. Die Neubewertung der Bekanntmachungsvorschriften waren das Ergebnis eines Normenkontrollverfahrens zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow (Kurabgabensatzung). In der Begründung zum Urteil 3 K 362/20 OVG wurde die Kurabgabensatzung der Stadt Mirow, aufgrund der fehlerhaften Bekanntmachungsvorschrift der Hauptsatzung aus dem Jahr 2019, nicht ordnungs-gemäß bekannt gemacht und damit für unwirksam erklärt.

 

Bei den Bekanntmachungsvorschriften der Hauptsatzung handelt es sich um Mängel, die von vornherein die gesamte Satzung erfassen. Hierbei könnten bloße Änderungen einzelner Vorschriften auch dann keine Heilung der geänderten noch ein „Wiederaufleben“ der nicht geänderten Satzungsteile bewirken, wenn diese ihrerseits formgerecht erfolgten. Im Ergebnis bedarf es einer erneuten Beschlussfassung über eine vollständige Satzung und danach entsprechend eine vollständig neuen Veröffentlichung.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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