Beschlussvorlage Mirow - Mi 027/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung/ Umbau Garage in Wohnraum und Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung in Mirow, Töpferstr. (Flur 7, Flst. 44) wird erteilt.  

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Aufgrund der Lage in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow, ist die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB notwendig. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Genehmigung liegen vor.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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