Beschlussvorlage Mirow - Mi 022/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsrechtliche Genehmigung vorzeitige Enlassung aus dem Sanierungsgebiet Mirow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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22.03.2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen für eine sanierungsrechtliche Genehmigung zur Rückzahlung des Ausgleichsbetrages und vorzeitigen Entlassung aus dem Sanierungsgebiet Mirow entspr. § 163 BauGB für das Grundstück Mirow Flur 8, Flst. 29 – Strelitzer Str. 10 wird gem. §§ 144, 145, 154 und 163 BauGB erteilt.
Begründung:
Das beantragte Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.
Nach § 144 i.V.m. § 154 Abs. 3 und 163 BauGB bedarf die vorzeitige Rückzahlung des Ausgleichsbetrages sowie die vorzeitige Entlassung aus dem Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.
Da der Förderzeitraum für die Sanierung vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin. Eine Genehmigung nach § 144 kann erteilt werden.
Als Voraussetzungen zur Entlassung aus dem Sanierungsgebiet müssen die Grundstücke entsprechend der Festsetzungen des Rahmenplanes und unter Beachtung der Ziele und der Zwecke der städtebaulichen Sanierung bebaut sein. Zudem müssen die Ausgleichsbeträge ermittelt und der jeweilige Betrag vom Antragsteller bezahlt werden. Mit Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung und Entlassung aus dem Sanierungsgebiet können diese Voraussetzungen erfüllt werden.
Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.
